Wildruhezonen
In den ausgeschilderten Wildruhezonen ist jede Art der Sportausübung, insbesondere das Variantenskifahren, das Schneeschuhlaufen sowie jedes Betreten und Befahren abseits der markierten Wege, untersagt.
Die Wintersportler werden dringend gebeten, diese Regelung zu respektieren. Wer die Wildruhezonen unberechtigterweise betritt, wird mit Busse bis zu CHF 30'000 bestraft.
Zur Schonung des Wildes und der Vegetation dürfen die als Wildruhezonen markierten Gebiete (grün) nicht befahren werden.
Download der Pistenkarte
(grün = Wild- und Naturschutzzonen)




